Gerichtsurteil für Baudenkmal

OVG Lüneburg bestätigt Erhalt des Baudenkmals auf dem Natberger Feld

Die Hofstelle Große Ostendarp in Natbergen ist inzwischen Geschichte. Sie wurde abgerissen, um dort ein Gewerbegebiet zu ermöglichen, obwohl noch eine Klage gegen den Bebauungsplan läuft. Die Gemeinde Bissendorf sorgt schon mal für Fakten.

Die Hofstelle Große Ostendarp war eine der ältesten in Natbergen, wobei Natbergen selbst auch nicht gerade jung ist. Die Ursprünge der Bauerschaft werden in germanischer Zeit vermutet, damit ist sie wahrscheinlich der älteste Ortsteil Bissendorfs. Erkennbar sei das an der Siedlungsstruktur, also die Anordnung und das Zusammenspiel von Feldern, Weiden, Wäldern, Wegen und Gebäuden zueinander. Eine Struktur, die damals geschaffen wurde und die damaligen Anforderungen widerspiegelt. Und die bis heute weitgehend erhalten ist. Leider hatte die Denkmalpflege wenig Interesse, Flächenstrukturen zu schützen, angeblich, weil "Strukturen" im Gegensatz zu Gebäuden oder Bodenfunde gar nicht schützbar seien.

Darüber könnte man streiten, denn selbstverständlich sind "Strukturen" schützenswert und -fähig, und sie werden auch bereits jetzt schon unter Schutz gestellt, z.B. alte Siedlungskerne mit kleinteiligen Bebauungs- und Wegestrukturen, auch wenn Gebäude oder Straßenbelag neueren Datums sind. Letztendlich werden auch bei einer denkmalgerechten Sanierung nicht alle alte Materialien erhalten, sondern deren Struktur. Strukturen zu schützen geht also doch!

Aber das Niedersächsische Landesamt für Denkmalpflege wollte einfach nicht, unterstrich energisch, dass es die alleinige Kompetenz für eine solche Entscheidung habe und vermutete unlauteres Interesse auf unserer Seite, für das es sich nicht einspannen lassen wollte.

Doch es gibt allerdings tatsächlich Bauwerke - also gebaute Strukturen - in Natbergen, die als Baudenkmale unter besonderem Schutz stehen, beispielsweise ein ehemaliges Speichergebäude aus dem Jahr 1797 auf dem Gelände der (nun ehmaligen) Hofstelle Große Ostendarp.

Baudenkmal verfällt
Geschütztes Baudenkmal auf der ehemaligen Hofstelle Große Ostendarp, Januar 2023

Nach dem Niedersächsischen Denkmalschutzgesetz ist der Eigentümer verpflichtet, das Denkmal zu erhalten. Leider sieht die Niedersächsische Landgesellschaft (NLG) als Eigentümerin das nicht so.

Sie argumentiert, dass das Gebäude aufgrund seiner Baufälligkeit am 6. oder 7. April 2022 eingestürzt sei und daher seine Denkmaleigenschaft verloren habe. Die Untere Denkmalschutzbehörde des Landkreises Osnabrück sieht das nicht so und pocht auf den Erhalt des Gebäudes. Am 13. Juli 2022 bestätigte das Verwaltungsgericht Osnabrück die Denkmaleigenschaft, also die Verpflichtung des Erhalts des Gebäudes, nachdem die NLG die Löschung aus der Denkmalliste gefordert hatte. Diese Entscheidung wurde am 22.11.2022 vom Oberverwaltungsgericht in Lüneburg noch einmal bestätigt, das Gebäude darf nicht abgerissen, sondern muss erhalten werden.

Die NLG hatte das Gelände mitsamt dem geschützten Gebäude im April 2020 übernommen und sich damit verpflichtet, das Gebäude zu erhalten. Im Bebauungsplan Nr. 150 wird dazu ausgeführt, dass die Gewerbepläne dadurch nicht beeinträchtigt würden. Das scheinen reine Sonntagsreden gewesen zu sein, denn weder die NLG noch die Gemeinde Bissendorf haben sich daran gehalten.

Die Darstellung der NLG, das Gebäude sei aufgrund seiner Baufälligkeit eingestürzt, können wir als Nachbarn nicht bestätigen. An dem Datum fanden umfangreiche Baggerarbeiten auf dem Grundstück statt. Vor den Arbeiten war das Gebäude weitgehend intakt, nach den Arbeiten war der Dachstuhl eingebrochen. Ob mutwillig, versehentlich oder unabhängig von den Arbeiten, kann jetzt nicht mehr geklärt werden. Jedenfalls ging es seitdem kontinuierlich bergab mit dem Gebäude.

Bagger reißt Baudenkmal ab
Baudenkmal auf der Hofstelle Große Ostendarp am 7. April 2022
Baudenkmal verfällt
Baudenkmal Hofstelle Große Ostendarp im April 2022

Das alles ist sehr ärgerlich und zeigt die "schnoddrige Arroganz" der Beteiligten. Auch das OVG stellt verärgert fest, die NLG sei "... ein vom Land Niedersachsen, kommunalen Gebietskörperschaften sowie weiteren öffentlich-rechtlichen Einrichtungen beherrschtes Unternehmen, das öffentliche Aufgaben wahrnimmt ..." , das aber trotzdem eine "hartnäckige Verweigerungshaltung an den Tag" lege (s. Beschluss vom 22.11.2022, S.8). Es scheint, dass die NLG als "Nicht-Behörde" meint, sich nicht an Recht und Gesetze halten zu müssen, obwohl sie öffentliche Aufgaben, also Aufgaben einer Behörde wahrnimmt. Die NLG nimmt also Privilegien für sich in Anspruch, ohne sich um die damit verknüpften Anforderungen zu kümmern.

Fast schon lustig ist der Kommentar des OVG zur diensteifrigen Zusammenarbeit zwischen NLG und der Gemeinde Bissendorf, die aufgrund von Einsturzgefahr ein polizeiliches Betretungsverbot für das Gebäude ausgesprochen hatte. Was die LNG ihrerseits als Anlass verstand, das Gebäude nicht mehr vor dem Einsturz sichern zu können, weil sie es ja nicht betreten dürfe:

„Dass das Betretungsverbot nach seinem Sinn und Zweck nicht auf das Betreten durch Fachfirmen zum Zweck der Gebäudesicherung anwendbar ist, ergibt sich im Übrigen auch aus dessen Begründung, wonach das Betreten „bis zur endgültigen Klärung“ - die dann eben auch erfolgen können muss - zu untersagen sei. Dass die Antragstellerin diesbezüglich überhaupt schon mit der Gemeinde Bissendorf in Kontakt getreten wäre,

ist nicht ersichtlich.“ Außerdem obliege "die Bekämpfung von Gefahren, die vom Zustand eines Bauwerks ausgehen, nicht den allg. Polizei-, sondern den Bauaufsichtsbehörden." (ebd, S. 7).

 

Als Fazit bleibt die Erkenntnis, dass Gemeinde Bissendorf und Niedersächsische Landgesellschaft Hand in Hand arbeiten um ihre Gewerbepläne durchzusetzen und sich dabei dem Denkmalschutz unter fadenscheinigen Behauptungen zu entziehen versuchen.

Wir werden das Stück mit großem Interesse weiter verfolgen.

 

Download
OVG-Beschluss vom 22.11.2022 AZ: 1 ME 86/22
Beschluss des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts Lüneburg zum Baudenkmal Speichergebäude Natberger Straße 1 in Bissendorf
1 ME 86-22.pdf
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Kommentare: 1
  • #1

    seh ich das richtig (Montag, 23 Januar 2023 21:39)

    seh ich das richtig das gerichtsurteil ist 2 monate her und die huette steht immer noch im regen?
    duerfen die das?
    anders gefragt, was waere wenn ein privatmensch so mit einem denkmal umgehen wuerde?