Die schwarze Plane

Die Niedersächsische Landgesellschaft und der Denkmalschutz

Bereits mehrmal hatten wir über den Konflikt berichtet, den die Niedersächsische Landgesellschaft (NLG) mit der Denkmalpflege des Landkreises Osnabrück hat. Oder besser umgekehrt: Die Denkmalpflege mit der NLG.

Die NLG hatte die Flächen im Natberger Feld aufgekauft, die die Gemeinde Bissendorf zu Gewerbeflächen umgewidmet hat, um im Auftrag der Gemeinde die Erschließung der Flächen zu übernehmen. Damit hat sie aber auch ein Baudenkmal auf der ehemaligen Hofstelle Große Ostendarp übernommen.

Vor dem Verkauf verkündeten NLG und Kommune unisono, dass der Erhalt des Dekmal kein Problem sei. Nach dem Verkauf war es das aber offenkundig doch. Die NLG beschädigte das Baudenkmal und ließ es verkommen. Trotz mehrerer Gerichtsurteile, die NLG und Gemeinde Bissendorf deutlich zum Erhalt des Denkmals aufforderten.

Lange Zeit sah es so aus, als wolle die NLG die Urteile ignorieren. Am 22.11.2022 war der Beschluss des OVG in Lüneburg erfolgt. Am jetzigen Montag, den 27.3.2023, also vier Monate später, hat sie eine schwarze Plane komplett um und über das Bauwerk ziehen lassen.

Baudenkmal Hofstelle Große Ostendarp am 29.3.2023
Baudenkmal Hofstelle Große Ostendarp am 29.3.2023

Was aussieht wie eine Schutzmaßnahme, ist aber keine, sondern eine Maßnahme, die geeignet ist, den Verfall des Gebäudes sogar noch zu beschleunigen.

Denn die schwarze Plane ist so um das Gebäude geschlungen, dass keine Belüftung mehr stattfindet. Was bedeutet, dass Feuchtigkeit im Mauerwerk nicht mehr verdunsten kann. Weil aber das Mauerwerk den ganzen Winter über im Regen stand, ist es inzwischen sehr stark durchgefeuchtet.

Um das Gebäude zu erhalten, muss diese Feuchtigkeit wieder verdunsten, das Mauerwerk trocknen können. Das wird aber jetzt durch die Plane verhindert. Hinzu kommt, dass sich durch die schwarze Farbe der Plane bei Sonnenschein die Temperaturen im verhüllten Objekt erhöhen. Es entsteht dort ein feucht-warmes Klima, ideal für die Bildung und Entwicklung von Schimmelpilzen und anderen schädlichen Substanzen.

 

Wäre es Absicht, wäre es eine perfide Strategie: Erst zerstört man das Dach und lässt das Bauwerk den ganzen Winter lang ungeschützt im Regen stehen, um dann, wenn Frühling und Sommer die Mauern wieder trocknen könnten, genau dieses durch eine Maßnahme zu verhindern, die aussieht, als wolle man die Gerichtsurteile befolgen und das Gebäude nun endlich doch schützen. Tatsächlich trägt die schwarze Plane aber nicht zum Schutz, sondern zum beschleunigten Schaden des Gebäudes bei!

Wir appellieren an die Denkmalpflege des Landkreises Osnabrück, diese schwarze-Plane-Maßnahme nicht zu akzeptieren, sondern auf Erhaltungsmaßnahmen zu bestehen, die wirklich welche sind!

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Kommentare: 1
  • #1

    Gerd H. (Donnerstag, 13 April 2023 19:37)

    Wenn ich das als privater Eigentümer meines Kottens gemacht hätte, wäre ich nicht nur meinen Kotten los.
    Aber Die Gemeinde und die niedersächsische Landgesellschaft dürfen das.
    Was ist daran gerecht?