Deutscher Presserat rügt Neue Osnabrücker Zeitung
Der Deutsche Presserat ist das Kontrollorgan der Printmedien in Deutschland. Er überprüft die Einhaltung ethischer Regeln im Journalismus, die im Pressekodex festgehalten sind. Jederman und -frau hat das Recht, sich mit einer Beschwerde an den Presserat zu wenden, wenn Medienberichte diesem Kodex widersprechen. Der Presserat kann dann Rügen aussprechen, die zwar keine rechtlich-juristische Qualität haben, aber doch ziemlich peinlich für die betroffenen Journalisten und Medien sind.
Auf der letzten Sitzung hat sich der Presserat u.a. mit einer Beschwerde über den NOZ-Bericht "Abriss oder Windschaden" auseinandergesetzt. Der Artikel übernimmt ungeprüft die Behauptung, Zeugen, die vor Gericht ausgesagt haben, ein Bagger habe das Baudenkmal auf dem ehemaligen Hof Große Ostendarp in Natbergen zerstört, hätten gelogen.
Der Presserat rügt diesen Bericht wegen "massiven Sorgfaltspflichtverstößen" und wegen Verletzung der "Ehre der Zeugen":
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"Die NEUE OSNABRÜCKER ZEITUNG erhielt eine Rüge für die falsche Zitierung und fehlende Konfrontation zweier Zeugen in einem Gerichtsprozess. Unter dem Titel „Abriss oder Windschaden?“ berichtete die Redaktion in der Zeitung und online, diese hätten ausgesagt, ein Bagger habe im Auftrag einer Landesgesellschaft oder der Gemeinde ein historisches Gebäude einreißen lassen. Aus der Pressemitteilung des Gerichts, auf welche sich die Redaktion berief, ging dies aber nicht hervor. Im Beitrag unterstellte der Bürgermeister den Zeugen außerdem eine „bewusste Falschaussage“, ohne dass die Redaktion ihnen Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben hatte. Aufgrund der massiven Sorgfaltspflichtverstöße sah der Presserat Verletzungen der journalistischen Sorgfaltspflicht nach Ziffer 2 und der Ehre der Zeugen nach Ziffer 9 des Pressekodex."
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Wir würden uns sehr wünschen, dass die NOZ diese Rüge zum Anlass für ausgewogene Berichterstattung über unsere Bürgerinitiative in der Zukunft nimmt. Die bisherige war das offensichtlich nicht immer!
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