Bericht über die Sitzung des Bissendorfer Bauausschusses (17.2.11)

Bericht über die Sitzung des Bissendorfer Bauausschusses (17.2.11)

 

Bericht über die Sitzung des Bissendorfer Bauausschusses

 

Am Donnerstag, den 17. Februar 2011 tagte der Bauausschuss des Bissendorfer Gemeinderates. Neben anderen Tagesordnungspunkten ging es auch um das geplante Industriegebiet in Natbergen.

 

Am 17. Juni 2010 hatte der Gemeinderat beschlossen, den vormaligen „Masterplan“ zurückzuziehen, nachdem der Investor, die Spedition Koch von ihrem Ansiedlungsvorhaben Abstand genommen hatte. Damit der überflüssig gewordene „Masterplan“ aber dennoch nicht ganz vergebens gewesen sein soll, sprach sich der Gemeinderat dafür aus, auch ohne konkreten Investor eine Änderung des Flächennutzungsplanes für diese und zwei weitere Flächen durchzuführen. Man strebe dieses Verfahren an, um zu gucken, ob eine Gewerbeansiedlung dort überhaupt möglich sei.

(Wir haben schon früh darauf hingewiesen, dass die eigentliche Frage nicht lautet, ob übergeordnete Behörden auf dieser oder jener Fläche eine Nutzungsänderung erlauben oder nicht, sondern dass die Frage lautet, ob die Gemeinde und ihre Bürger auf diesen oder jenen Flächen Industrie und Gewerbe überhaupt haben wollen, oder nicht. Die Menschen vor Ort sind diejenigen, die hier leben, die Gemeinde selbst ist es, die darüber entscheidet, ob und wie sie ihre eigenen Flächen nutzen will. Eine Verschiebung an andere Stellen ersetzt diese Entscheidung nicht!)

In der Ausschusssitzung referierte Herr Eversmann von dem Planungsbüro IPW über den Stand der Dinge: Es gehe bei dieser 29. Änderung des Flächennutzungsplanes um drei Flächen. Die sattsam bekannte Fläche in Natbergen 29/1 („Masterplan“, ca. 41 Hektar), eine Erweiterung des bestehenden Gewerbegebietes Eistruper Feld 29/2 (ca. 10 Hektar) und die Fläche südwestlich der Autobahnabfahrt Bissendorf 29/3 (ca. 15 Hektar). Insgesamt also um ca. 67 Hektar. Es seien die Träger öffentlicher Belange angeschrieben worden, der größte Teil der Stellungnahmen liege jetzt vor.

Der Landkreis Osnabrück äußerte, eine Flächennutzungsplanänderung der Fläche 29/1 in Richtung gewerbliche/ industrielle Nutzung stehe den Zielen der Raumordnungsplanung entgegen, die für das Natberger Feld landwirtschaftliche und Freiraumnutzungen vorsehe. Daher müsse ein sogenanntes „Zielabweichungsverfahren“ durchgeführt werden. Es war den Ausführungen von Herrn Eversmann aber nicht klar zu entnehmen, ob und wenn ja, wie dieses Verfahren schon laufen würde. Die Fläche 29/2 sei unkritisch, die Fläche 29/3 aufgrund starker Höhenunterschiede und der damit verbundenen Problematik bei der Verkehrsanschließung (500 Meter neben der Autobahnabfahrt!) hingegen weitgehend ungeeignet.

(Hier sei noch einmal ein kleiner Kommentar erlaubt, wenn der Höhenunterschied tatsächlich ein Ausschlusskriterium für gewerbliche Nutzung sei, gäbe es Bayern und Baden-Württemberg überhaupt keine geeigneten Gewerbestandorte. Oder im Sauerland.)

Aus Sicht des Naturschutzes gäbe es für alle drei Standorte keine ausschließenden Gründe (stark geschützte Arten etc.), die Fläche 29/3 liege zwar im Naturpark Teutoburger Wald, eine Entwidmung sei aber möglich. Allerdings müssten vor einem konkreten Bebauungsplan noch einmal genauere Biotopkartierungen vorgenommen werden, was für alle Standorte gelte.

Auch die übrigen Behörden (Straßenbau, Arbeitsamt, IHK etc) gaben – erwartungsgemäß – keine ausschließenden Stellungnahmen ab.

Auch wenn sie den Wunsch nach Nutzungsänderung nicht gänzlich widersprach, bemängelte die Landwirtschaftskammer, dass landwirtschaftliche Flächen, und vor allem gute landwirtschaftliche Flächen versiegelt würden. Außerdem kritisierte sie die Menge der geplanten Fläche (ca. 67 Hektar) und die Auswirkungen der Nutzungsänderungen auf bestehende Höfe.

Und die Stadt Osnabrück hat überhaupt kein Statement abgegeben, sondern um Fristverlängerung gebeten.

Am 1. März solle die gesetzlich vorgeschriebene „frühzeitige Bürgerbeteiligung“ in Form einer Bürgerinformationsveranstaltung stattfinden. Wenn die Stadt Osnabrück bis dahin ihre Stellungnahme noch nicht eingereicht haben sollte (was wahrscheinlich ist, weil die zuständige Ausschusssitzung erst Ende Februar stattfindet), wäre diese Veranstaltung tatsächlich sehr frühzeitig, denn die erwünschten konkreten Aussagen über eine Machbarkeit oder Nichtmachbarkeit sind dann noch gar nicht möglich. Das lässt dann aber vielleicht Raum, über eine „Wünschbarkeit“ der Nutzungsänderung zu diskutieren.

 

Anschließend wurde das Bissendorfer Ortskernsanierungskonzept vorgestellt. Der Entwurf des Architekturbüros Ahrens + Pörtner aus Hilter sieht vor, die historisch gewachsene Dorfstruktur wieder hervorzuheben und freiwerdende Grundstücke in Ortskernlage zu nutzen, um einen grünen Korridor entlang des Sonnensees durch den Dorfkern über das Natberger Feld bis zur Osnabrücker Stadtgrenze zu schaffen. Die Planung knüpft an das Grünzugkonzept von Stadt und Landkreis an und bietet die Möglichkeit einer landschaftlichen und touristischen Entwicklung der Region.

Auf der Planungsausschusssitzung ging dieser Aspekt allerdings etwas verloren, daher entging den meisten Anwesenden wohl auch, dass sich beide Projekte (Flächennutzungsplanänderung und Ortskernsanierung) gegenseitig widersprechen.

Umso wichtiger ist es, dass wir Bürger uns auf der geplanten Bürgerinformationsveranstaltung am 1. März um solche Zusammenhänge kümmern.

1. März 2011,voraussichtlich 19:00 Uhr, voraussichtlich in der Aula der Haupt- und Realschule Bissendorf