Gewerbegebiet Natbergen: Bissendorfer Rat bringt Bebauungsplan auf den Weg (NOZ, 27.02.09)

 

Gewerbegebiet Natbergen: Bissendorfer Rat bringt Bebauungsplan auf den Weg (NOZ, 27.02.09)

Gewerbegebiet Natbergen:

Bissendorfer Rat bringt Bebauungsplan auf den Weg (NOZ, 27.02.09

 

gc Bissendorf.

 

Als der Bissendorfer Ratsvorsitzende Friedrich Meinker am Donnerstagabend den Tagesordnungspunkt zur Aufstellung des Bebauungsplans für das Gewerbegebiet Natbergen beendete, herrschte Stille. Vielleicht war es Resignation, vielleicht Erschöpfung. Mit 20 zu 11 Stimmen hatten die Ratsfraktionen den entsprechenden Aufstellungsbeschluss gefasst. Drei Stunden lang stritten zuvor Politiker und Hunderte Bissendorfer über das Für und Wider der Ansiedlung der Spedition Koch.

Das geplante Gewerbegebiet soll sich über eine Fläche von etwa 35 Hektar erstrecken. 20 Hektar davon will die Spedition belegen. Koch will seinen Firmensitz nach Natbergen verlegen. Auch das Bissendorfer Unternehmen Solarlux hat Interesse an Flächen bekundet.

Die Bürgerinitiative Schönes Natbergen hat in den zurückliegenden Monaten heftig gegen die Koch-Pläne protestiert. Inzwischen haben die Gegner eine Liste mit 1200 Unterschriften zusammengetragen, deren Unterzeichner sich gegen die Ansiedlung der Spedition aussprechen. Das Unterschriften-Bündel hat der Sprecher der Initiative, Günter Korte, zu Beginn der Sitzung dem Ratsvorsitzenden Meinker überreicht. Es half nicht:

Wie im Vorfeld angekündigt, hat die Mehrheitsgruppe CDU/FDP/WfB (Wir für Bissendorf) für die Aufstellung des Bebauungsplans gestimmt. Lediglich der Natberger Wolfgang Haucap (WfB) stimmte dagegen. Sieben Mitglieder der SPD-Fraktion haben gegen den Aufstellungsbeschluss votiert, vier dafür. Das hatte Fraktionschef Helmut Ellermann ebenfalls zuvor angekündigt. Die Gruppe Grüne/UWG hatte sich schon bei der Absichtserklärung des Osnabrücker Unternehmens im Januar gegen die Entwürfe ausgesprochen. Dabei blieb es. Somit ist das Verfahren eröffnet.

Zur Erklärung: Ein Bebauungsplan regelt die mögliche Bebauung von klar umrissenen Grundstücken und die Nutzung der in diesem Zusammenhang stehenden Flächen. Bebauungspläne werden nach einem im Baugesetzbuch geregelten Verfahren aufgestellt. Damit soll sichergestellt werden, dass bei der Planung alle Belange und Probleme sorgfältig erfasst und gerecht abgewogen werden. Das betrifft auch die umfassende Beteiligung aller Betroffenen und der Öffentlichkeit.