Bürgereinwände gegen den Bebauungsplan

Bürgereinwände gegen den Bebauungsplan

 

Liebe Nachbarn,

die Gemeinde will mit dem Bebauungsplan Nr. 150 "Natberger Feld" ca. 20 Hektar Ackerland zu Gewerbeflächen machen. Bislang hatte sie das immer mit dem Flächenwunsch der Firma Solarlux begründet. Auf der Bürgerinformationsveranstaltung am 25. Juni d.J. hatte Solarlux allerdings kein Interesse gezeigt. Zusätzlich hat der Gemeinderat am 7. Mai seine Beschränkung auf die Firma Solarlux aufgelöst, und Landrat Lübbersmann sprach von der „strategischen Bedeutung“, die die Fläche für den Landkreis habe.

Dies macht deutlich, dass das Natberger Feld (auch) für andere Firmen vorbereitet wird, Firmen, die u.U. erhebliche Beeinträchtigungen für uns Bewohner mitbringen.

Daher ist es wichtig, Einwände gegen den Bebauungsplan zu formulieren, denn nur jetzt formulierte Bedenken müssen im weiteren Verfahren berücksichtigt werden. Später können wir Bürger keine Einwände mehr einbringen. Laut Gesetz beträgt die Frist einen Monat und endet daher am 25. Juli 2013. Bürgermeister Halfter hat zwar angeboten, wegen den Sommerferien die Frist bis zum 25. August zu verlängern, bei einem evtl. Rechtsstreit könnte das jedoch zu Problemen führen.

Wir appellieren daher an alle Betroffenen, Ihre Einwände gegen den Bebauungsplan möglichst innerhalb der gesetzlichen Ein-Monats-Frist bis zum 25. Juli bei der Gemeinde einzureichen.

 

Zur Information hier noch die damaligen Einwände gegen die 29. Änderung des Flächennutzungsplanes 2011 mit den Abwägungen der Gemeindeverwaltung.

 


Hier liegt ein Missverständnis vor, die Einmonatsfrist gilt ab Auslegung der Pläne, nicht ab Aufstellung des Planes.