Einspruchsfrist 11. Mai!

Einspruchsfrist 11. Mai!

 

Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Freunde und Nachbarn,

 

am 11. Mai 2011 endet die Eingabefrist, um Einwände und Bedenken gegen die 29. Änderung des Bissendorfer Flächennutzungsplans einzureichen. Leider hat die Gemeinde den Hinweis auf diese Einspruchsfrist aus den öffentlichen Ankündigungen wieder herausgenommen. Daher möchten wir an dieser Stelle nochmals daran erinnern.

Mit dieser 29. Änderung soll der Weg für eine gewerblich-industrielle Nutzung des Natberger Feldes ermöglicht werden (Fläche 29/1). Diese Nutzung war durch den Ansiedlungswunsch der Spedition Koch auf den Tisch der Planer gekommen und dort trotz des späteren Abwinkens der Spedition darauf geblieben. Allerdings gibt es keinen konkreten Anlass mehr für diese Absicht, die folglich ziemlich allgemein mit einer Bevorratung von Gewerbeflächen für die Zukunft und für einheimisches Gewerbe begründet wird. Beides ist in dieser Größenordnung aber vollkommen überflüssig. Statt einer abwägenden Entwicklungsplanung, die Wohnumfeld, Dorfkernsanierung, Versorgungs- und Gewerbeansprüche miteinander verknüpft betrachtet, sollen Weichen für eine gewerblich-industrielle Nutzung der Region gestellt werden. Laut Empfehlung der Wirtschaftsförderungsgesellschaft des Landkreises Osnabrück: „…sollte das „Gewerbegebiet Natbergen“ zügig weiterentwickelt werden.“ Und in der Begründung zum Entwurf für die Änderung des Flächennutzungsplanes wird betont, dass diese Änderung „unabhängig von den konkreten Ansiedlungsabsichten der v.g. [ortsansässigen] Betriebe“ vorgenommen werden solle (S. 6, kursiv und unterstrichen gedruckt!).

Im Rahmen des offiziellen Verfahrens hat die Stadt Osnabrück gegen diese Entscheidung Klage eingereicht. Der Landkreis als durchführende Behörde will aber nicht auf das Ergebnis dieser Klage warten, sondern zieht mit der öffentlichen Auslegung der Pläne, die vom 11. April bis zum 11. Mai im Bissendorfer Rathaus erfolgt, die Sache eisern durch. Während dieser Auslegung – und nur während dieser Auslegung – können die Bürger Einwände gegen die Planung einbringen. Die Bürgerinitiative Schönes Natbergen hat einige Einwände online zur Verfügung gestellt (www.schoenesNatbergen.de).

Wir bitten Sie/ Euch, dieses Einspruchsrecht zu nutzen und Einwände gegen die Änderung des Flächennutzungsplanes bei der Gemeinde Bissendorf einzugeben. Mögliche Stichworte für ein Protestschreiben sind:

Beeinträchtigung des Wohnumfeldes, der Naherholung, des Wohnwertes, der Landwirtschaft, des regionalen Klimas, der Natur, der Attraktivität Bissendorfs, übereifriger Flächenverbrauch, kein akuter Handlungsbedarf, Eistruper Berg als natürlicher Lärmschutzwall für Bissendorf-Achelriede und Natbergen, Ansteigen der Lärm- und sonstiger Umweltbelastungen, Risiken für Trinkwasser/ eigene Brunnen, Widerspruch zu Wohngebietsplanung/ Dorfkernsanierung/ Gemeindeentwicklungsplanung, Widerspruch zur regionalen Raumordnung/ Freiraumplanung, Zerstörung alter Siedlungsstrukturen, …

Bitte informieren Sie/ informiert auch Nachbarn und Bekannte über diese Einspruchsfrist bis zum 11. Mai.

 

Mit vielen herzlichen Grüßen

Ihre/ Eure

BI Schönes Natbergen