Einspruchsfrist bleibt trotz Klage bestehen

Einspruchsfrist bleibt trotz Klage bestehen

 

Auswirkungen der Klage der Stadt Osnabrück

 

Die Stadt Osnabrück klagt gegen die Genehmigung der 29. Änderung des Bissendorfer Flächennutzungsplanes beim Landkreis Osnabrück. Diese Klage hat zwar aufschiebende Wirkung, aber nur auf das Ergebnis, nicht auf den Vorgang. Das heißt, so lange es kein abschließendes Urteil in dieser Sache gibt, kann die Gemeinde Bissendorf die Änderung des Flächennutzungsplanes nicht in Kraft setzen. Sie kann den Vorgang aber weiter bearbeiten.

Und das tut sie anscheinend auch. Denn sie nimmt die öffentliche Auslegung nicht zurück, um Zeit zu haben, mögliche Änderungen zu diskutieren oder die Auseinandersetzung mit der Stadt zu entschärfen. Nein, die Sache soll durchgepeitscht werden.

Damit weist sie das Gesprächsangebot (http://www.osnabrueck.de/pressedienst/71860.asp) der Stadt zurück, das diese mit ihrer Klage verknüpft hatte.

Damit bleibt auch die Einspruchsfrist für Einwände der Bürger auf die Zeit bis zum 11. Mai 2011 bestehen.

Wir weisen also noch einmal darauf hin, mögliche Einwände bis zum 11. Mai bei der Gemeinde Bissendorf einzureichen, Einwände, die nach dieser Frist eingehen, müssen nicht bearbeitet werden. Wir bitten Sie auch, uns Ihre Einwände zuzusenden, damit wir sie sammeln und - auf Wunsch auch anonymisiert - hier veröffentlichen können.