Einwand Schmitz

Einwand Schmitz

 

"... Ausweislich der Ausführungen über die Ratsklausur im Zusammenhang mit der seinerzeit beabsichtigten Ansiedlung der Firma Koch (Ratsklausur) (http://www.bissendorf.de/pics/medien/1_1262165839/2009-12-29_JSK-2009-12-21-Ratsklausur-Bissendorf.pdf) [auch hier] hat sich der beim Landkreis für Regionalplanung zuständige Dezernent zum Ausgang des notwendigen Zielabweichungsverfahrens in einer Weise geäußert, dass die nun vom Landkreis getroffene Entscheidung als sachlich gebunden und damit unzulässig zu betrachten ist...."

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Helmut Schmitz

Gramberger Str. 17

49143 Bissendorf

helmut.schmitz@osnanet.de

 

Bissendorf-Grambergen, den 11.05.2011

An die Gemeinde Bissendorf

Im Freeden 7

49143 Bissendorf

 

Betr.: 29. Änderung des Flächennutzungspans der Gemeinde Bissendorf

Hier: Einspruch zu Planabschnitt 29.1 (Natberger Feld)

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

gegen die Änderung des o.g. Flächennutzungsplans (FNP) erhebe ich Einspruch, den ich wie folgt begründe:

Ich schließe mich in allen Punkten der Ihnen vorliegenden ausführlichen und fachlich gut fundierten Stellungnahme der Stadt Osnabrück zu diesem Planungsvorhaben vollinhaltlich an. Ich begrüße, dass die Stadt Osnabrück gegen die Entscheidung des Landkreises im Zielabweichungsverfahren Klage erhoben hat.

Ausweislich der Ausführungen über die Ratsklausur im Zusammenhang mit der seinerzeit beabsichtigten Ansiedlung der Firma Koch (Ratsklausur) (http://www.bissendorf.de/pics/medien/1_1262165839/2009-12-29_JSK-2009-12-21-Ratsklausur-Bissendorf.pdf) [auch hier] hat sich der beim Landkreis für Regionalplanung zuständige Dezernent zum Ausgang des notwendigen Zielabweichungsverfahrens in einer Weise geäußert, dass die nun vom Landkreis getroffene Entscheidung als sachlich gebunden und damit unzulässig zu betrachten ist.

Insbesondere hierzu erbitte ich Ihre Stellungnahme.

Hinzu kommt, dass der Planungsträger zugleich Auftraggeber an das NIW ist, das ohne Beteiligung der Öffentlichkeit sog. Vorschauflächen für Gewerbe – und so auch das Natberger Feld – ermittelt, eine Kategorie, die dem kommunikativen Planungsrecht fremd ist.

Die Gewerbeflächenentwicklungsgesellschaft des Landkreises Osnabrück (oleg) weist am 11.05.2011 557,3 Hektar verfügbare Gewerbeflächen im Landkreis Osnabrück aus: (oleg) (http://www.oleg.de/staticsite/staticsite.php?menuid=6&topmenu=6)

Angesichts dieses hohen Flächenangebotes müssen die dem Natberger Feld bisher zugewiesenen raumordnerischen Ziele im Interesse einer nachhaltigen Entwicklung der Ortslage Bissendorfs und der Nachbargemeinde Stadt Osnabrück beibehalten werden.

Daher bitte ich den Rat meiner Gemeinde, vom Planungsvorhaben 29.1 Abstand zu nehmen.

 

Mit freundlichen Grüßen

Helmut Schmitz