Einwand Tetenborg

Einwand Tetenborg

 

Maren Tetenborg, Auf der Heide 5, 49143 Bissendorf

 

Gemeinde Bissendorf

Im Freeden 7

49143 Bissendorf

Bissendorf, 7. Mai 2011

29. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Bissendorf

Einspruch für den Planabschnitt 29.1 (Natberger Feld)

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

gegen die Änderung des o.g. Flächennutzungsplans (FNP) erhebe ich Einspruch, den ich wie folgt begründe:

Viele offizielle Stellen haben Aussagen zur Nutzung des Natberger Feldes getroffen, auch die Gemeinde Bissendorf selber. In keiner dieser Stellungnahmen wird diesem Gebiet eine gewerbliche Nutzung zugesprochen.

Im Regionalen Raumordnungsprogramm des Landkreises Osnabrück werden dem Planabschnitt 29.1 (Natberger Feld) vier Funktionen zugeordnet. Es soll Vorranggebiet für Freiraumfunktion und Trinkwassergewinnung, sowie Vorsorgegebiet für Landwirtschaft und Erholung sein.

Der Gemeindeentwicklungsplan der Gemeinde Bissendorf, der im Jahr 2004 im großen Einvernehmen aller Beteiligter verabschiedet wurde, sieht eine gewerbliche Nutzung des Natberger Feldes nicht vor. Sehr wohl sieht er die Schaffung eines Gewerbegebietes vor; diesem Gedanken wurde mit der Erschließung des Eistruper Feldes genüge getan. Das Natberger Feld nun als Erweiterung des Eistruper Feldes zu bezeichnen, ist an den Haaren herbeigezogen und lässt eher noch die Absicht einer weiteren Bebbauung der Fläche zwischen beiden Abschnitten befürchten.

Auch die Stadt Osnabrück hat in ihrer ablehnenden Stellungnahme zum Vorhaben der Flächennutzungsplanänderung sehr genau erklärt, warum für das Natberger Feld keine gewerbliche oder sogar industrielle Nutzung vorgesehen werden kann.

Durch die von der Gemeinde vorgenommene Halbierung der ursprünglich vorgesehenen Fläche im Natberger Feld für die Flächennutzungsplanänderung werden die oben genannten Argumente nicht widerlegt. Sie gelten in gleicher Weise, weil sie für das gesamte Natberger Feld zutreffen und somit auch für die Hälfte.

Von der Flächennutzungsplanänderung fühle ich mich aber auch persönlich betroffen. Mein Mann und ich sind vor zehn Jahren nach Natbergen gezogen und haben hier eine Familie gegründet. Wir haben hier finanziell investiert, weil uns das dörfliche und landschaftlich schöne, sowie naturnahe Umfeld reizte, gerade bei der relativen Nähe zur Stadt Osnabrück. Dieser Reiz geht besonders vom Gebiet rund um das Natberger Feld aus, weil es typisch für das Osnabrücker Hügelland ist und dadurch sehr für das Wohnen in der Gemeinde Bissendorf wirbt.

Durch die gewerbliche Nutzung des Natberger Feldes (auch bei einer halbierten Nutzung) wird das gesamte Umfeld beeinträchtigt und zu einem großen Teil auch zerstört. Der Anreiz hier zu wohnen, zu investieren und somit der Gemeinde Bissendorf Einkommensteuereinnahmen zu ermöglichen, ist somit stark eingeschränkt. Diese Einschätzung gilt nicht nur für Anwohnerrinnen und Anwohner, die durch Blickkontakt direkt betroffen sind, sondern auch für uns, die in relativer Umgebung wohnen.

Ich fordere daher den Bürgermeister und den Gemeinderat der Gemeinde Bissendorf auf, die Fläche 29.1 aus der geplanten Änderung des Flächennutzungsplanes herauszunehmen.

 

Mit freundlichen Grüßen