Einwand Wilhelm Bruns

Einwand Wilhelm Bruns

 

"Hinsichtlich des hier in Frage stehenden Nutzungsbereiches 29.1, Natberger Feld, vertrete ich allerdings eine völlig entgegen gesetzte Meinung und lege ausdrücklich Einspruch gegen das Vorhaben ein."

 

Wilhelm Bruns, Greifswalder Str. 8,49143 Bissendorf

 

An die

Gemeinde Bissendorf

 

29. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Bissendorf

Hier: Einspruch gegen den Planabschnitt 29.1 für das Natberger Feld

Bissendorf, den 09.05.2011

Sehr geehrte Damen und Herren,

soeben habe ich mich im Anhörungsverfahren gem. § 63 Bundesnaturschutzgesetz für die anerkannten Naturschutzverbände NABU, Nds. Heimatbund (NHB) und dem Nds. Landesverband Deutscher Gebirgs- und Wandervereine (kurz: Wanderverband Nds.) als Beauftragter für Stellungnahmen für den Raum Bissendorf - Osnabrück mit ihrem Antrag zur Änderung der VO zum Schutz von Landschaftsteilen im Naturpark Nördlicher Teutoburger Wald – Wiehengebirge auseinandergesetzt und beschäftigt. Der Nutzungsbereich 29.3 stand hier zur Debatte, der sich unterhalb des Steinbruchs Sundermeyer befindet. Ihrem Antrag zur Entlassung der Flächen aus dem LSG konnte ich in der kurzen gemeinschaftlichen Stellungnahme der o.a. Verbände nebst Kompensationsplan befürworten. Hinsichtlich der Kompensation hätte ich vielleicht eine Einbringung von Flächen in einen Flächenpool im Flurbereinigungsgebiet Bissendorf als „Wiesenvogelschutzgebiet Nemden“ vorgezogen. Dieses Gebiet ist sowohl im Landschaftsrahmenplan des LK OS, im Landschaftsplan der Gemeinde Bissendorf als auch im Entwicklungsplan der Gemeinde Bissendorf ausdrücklich als Flächenpoolbereich angesprochen. Eine weitere Zersplitterung der Kompensation ist undiskutabel und geht an den Zielen vorbei, obwohl ich in Schledehausen bei einer Überprüfung des Kompensationsbereiches 2 Brutvorkommen des Kiebitz festgestellt habe und daher nicht zu verachten ist.

Hinsichtlich des hier in Frage stehenden Nutzungsbereiches 29.1, Natberger Feld, vertrete ich allerdings eine völlig entgegen gesetzte Meinung und lege ausdrücklich Einspruch gegen das Vorhaben ein.

Ich folge hier in allen Punkten, sowohl was die Problembeschreibung angeht, als auch, was zu den Prognosen der Gewerbegebietentwicklung/-planung ausgesagt wird, der ausführlichen und fachlich gut fundierten Stellungnahme der Stadt Osnabrück. Die Stadt Osnabrück versagte das Einvernehmen mit der Gemeinde Bissendorf. Dem ist eigentlich nichts hinzuzufügen.

Hinsichtlich des inzwischen erfolgten Zielabweichungsverfahrens sind ebenfalls die Würfel gefallen, und die Stadt Osnabrück klagt gegen die Entscheidung des Landkreises. Gegen diese Entscheidung des LK Osnabrück möchte ich hiermit ebenfalls Protest anmelden, da diese aus Anlass der bereits vorangegangenen Ereignisse im Zusammenhang mit der Ansiedlung der Firma Koch Spedition gesehen werden muss, und vor diesem Hintergrund nicht neutral erscheint.

Zu verschiedenen Schutzgütern möchte ich gezielt einige Hinweise geben, die bisher in der allgemeinen Diskussion unbeachtlich blieben und meine Bedenken gegen die Planung erhärten:

  • Boden: Unter Hinweis auf die Bedenken der Landwirtschaftskammer möchte ich nochmals ausdrücklich auf die Boden fressende Bebauung des in Frage stehenden Gewerbegebietes hinweisen und auf die dadurch entstehende Behinderung des Landwirtes Drees aufmerksam machen. Der Grundsatz des sparsamen Umganges mit Grund und Boden wird deutlich missachtet, obwohl von Fachverbänden und insbesondere vom Sachverständigenrat für Umweltfragen immer wieder auf die allgemein hohen Bodenverbräuche hingewiesen wird.
  • Wasser: Es gibt Hinweise dafür, dass die Kläranlage der Gemeinde Bissendorf zu klein ausgelegt ist. Nach einer schon seit geraumer Zeit zurückliegenden Erweiterung sind inzwischen viele neue Wohnquartiere und Gewerbegebiete hinzugekommen und dadurch die Einwohnergleichwerte erheblich gestiegen. Bei Niedrigwasser der Vorfluter Rosenmühlenbach aber auch des Hauptvorfluters Hase ergibt sich, dass die Wasserqualität schon rein optisch als Verschlechterung auszumachen ist. Man kann eine deutliche, ins milchig gehende Wassertrübe feststellen. Ferner schwimmen auf der Wasseroberfläche Schaumkronen und im Wasser gelöste Schlammpartikel. Eine strichprobenartige Suche nach Bioindikatoren führte zu schlechten Ergebnissen, so dass eine Wassergütebewertung der Stufe II deutlich in Zweifel gezogen werden muss. Sie liegt beim sommerlichen Niedrigwasser eher bei der Stufe III. Leider wird eine amtliche Wassergütebeprobung meist bei Wasserverhältnissen durchgeführt, die zu günstigen Ergebnissen führt. Ich möchte behaupten, dass beim sommerlichen Niedrigwasser die Abläufe der Bissendorfer Kläranlage die Hauptwasserzufuhr des Vorfluters Rosenmühlenbach bildet. Für Kleinlebewesen und Fische bedeutet das auf Dauer eine stetige Verschlechterung ihres Elements. Bis auf Dreistacheliger Stichling sind andere empfindliche Fischarten als Indikatoren nicht mehr feststellbar. Im gesetzlich geschützten Biotop Rosenmühlenteich, der vom gleichnamigen Bach gespeist wird, und in dem noch vor wenigen Jahren eine große Population Erdkröten und Grasfrösche ablaichten, ist die Population vermutlich auf Grund der Verschlechterung der Wasserqualität zusammengebrochen. Ein weiteres Indiz dafür, dass die Kläranlage mittlerweile zu klein ausgelegt ist. Dieses widerspricht ganz eindeutig den Zielen der EG-Wasserrahmenrichtlinie, die bis 2015 für Fließgewässer eine günstige ökologische Struktur anpeilt und nicht etwa eine Verschlechterung.
  • Oberflächenwasser: Durch Kyrill und Cathleen hat es kurz hintereinander 2 mächtige Sturmtiefs gegeben, die Bissendorf an den Rand einer Katastrophe brachte. Im nahe gelegenen Osnabrück wurde Katastrophenalarm ausgelöst. Ich wende mich gegen eine weitere große Flächenversiegelung in Natbergen, die zu einer weiteren Verschärfung künftiger Hochwassersituationen führt. Durch voll gelaufene Keller sind viele Bissendorfer Oberlieger (auch ich) durch den sich zurück stauenden Rosenmühlenbach betroffen worden. Ich halte es für ausgeschlossen, - zumal die eindeutigen Prognosen der Klimaforscher und Wasserfachleute vor einer immer mehr sich verschärfenden Unwettersituation warnen, dass ein viel zu klein ausgelegtes Regenrückhaltebecken am Rande des Gewerbegebiets 29.1 dazu beiträgt, ein Hochwasser zu entschärfen. Ich füge dieser Aussage ein Luftbild bei, das die verheerende Hochwassersituation in Natbergen belegt. Allein angesichts dieses Bildes sollten einem jeden Bedenken kommen, hier ein neues Gewerbegebiet einzurichten.
  • Schönheit, Vielfalt und Eigenart der Landschaft: Die Urheber der Regionalplanung und des Landschaftsrahmenplanes stuften aufgrund der Landschaftskulisse den Planungsraum 29.1 als ein Vorranggebiet zur Trinkwassergewinnung und der Freiraumplanung sowie als Vorsorgegebiet für Erholung und Landwirtschaft ein. Durch eine Überbauung des Gebietes mit profanen Zweckbauten, die zudem mit Baumaterialien errichtet werden, die sich fast nie einer Naturraumkulisse wirklich anpassen, besteht die Gefahr, dass die Eigenart, Schönheit und Vielfalt unwiederbringlich entwertet wird. Daran wird auch ein ausgeklügelter landschaftspflegerischer Begleitplan wenig ändern.
    Streng geschützte Brutvogelarten der Feldmark 29.1, - stellvertretend seien angeführt: Goldammer, Rebhuhn, Hänfling, Schafstelze, Feldsperling -, werden verdrängt und verlieren ihren Lebensraum. Fast alle der genannten Arten sind in der Roten List Nds. in einer bestimmten Gefährdungskategorie aufgeführt. Gerade bei den früher häufigen Vögeln der Feldmark ist in letzter Zeit ein eklatanter Rückgang zu verzeichnen. Weiterhin sind eine Reihe von Vogelarten bemerkenswert, die in den Waldrandbereichen leben und den Lebensraum Acker zur Nahrungsaufnahme aufsuchen. Auch Amphibien seien an dieser Stelle genannt (Erdkröte, Grasfrosch, Teichmolch, Bergmolch), die in den angrenzenden Kleingewässern ablaichen und zum Teil lange Wanderungen unternehmen, die auch das in Frage stehende Gebiet berühren. Ferner sei auf das Vorkommen der hochgefährdeten Breitflügelfledermaus verwiesen, für die der Verlust des Lebensraum sich existenziell auswirken kann.

Blickt man heute von Natbergen aus in Richtung zur Achelrieder Kirche, über die Parklandschaft des Rosenmühlenbruches, ergibt sich dem Betrachter ein Landschaftsbild, dem sich kaum einer in seiner Schönheit entziehen kann. Die historische Kirche unterstreicht diesen Gesamteindruck aus der Ferne. Durch den Querriegel des Gewerbegebietes wird dieser Panoramablick nachhaltig gestört. Nur ganz robuste naturferne Gemüter werden für diesen Reiz nichts empfinden. In umgekehrter Blickrichtung von der Kirch- bzw. von der Kläranlage Bissendorf aus, stößt unser Blick in der Ferne unweigerlich gegen die naturfernen Zweckbauten, die auch kaum durch eine noch so gute Eingrünung zu verschönern ist.

Alles in allem halte ich den Gewerbestandort an dieser Stelle für nicht geeignet.

 

Mit freundlichen Grüßen

Wilhelm Bruns

 


Hochwasser in Natbergen August 2010 - Wilhelm Bruns mit Gummistiefeln
Hochwasser in Natbergen August 2010 - Wilhelm Bruns mit Gummistiefeln
Natbergen im August 2010
Natbergen im August 2010