Ratskernsanierungsprogramm 2010 (25.2.10)

Ratskernsanierungsprogramm 2010 (25.2.10)

 

Bissendorf, den 26.02.2010

 

Ratskernsanierungsprogramm 2010/2011

 

Sehr verehrte Damen und Herren,

 

liebe Bürgerinnen und Bürger Bissendorfs,

 

wovon wir noch vor einem Jahr nicht zu träumen gewagt haben, ist nun zum Greifen nahe. Mit großer Erleichterung und nicht ohne Stolz bin ich in der glücklichen Lage, Ihnen heute mitteilen zu dürfen, dass die Gemeinde Bissendorf gestern Abend in das Rats-Kern-Sanierungsprogramm 2011 aufgenommen worden ist. Mit 16:15 der Stimmen hat das zuständige Gremium ein klares Votum für die Zukunft Bissendorfs abgegeben.

Der Strukturwandel und die Globalisierung machen auch vor unserem kleinen Gemeinderat nicht halt. Die Anforderungen an eine zeitgemäße Kommunalentwicklung haben sich geändert. Transparenz, Nachhaltigkeit, Glaubwürdigkeit sind nur einige Stichworte. Wir müssen leider erkennen, dass wir in Bissendorf einen deutlichen Sanierungsbedarf haben, das ist eine bittere Erkenntnis, die ich auch in vielen Gesprächen mit den Menschen draußen gewonnen habe. Es gibt also viel zu tun, wenn wir im kommunalen Wettbewerb mithalten wollen und wenn uns folgende Generationen nicht als Unterlasser sehen sollen. Das Förderprogramm wird vom VERGABERAT für ORDENTLICHE LEITBILDER in der KOMMUNALENTWICKLUNG (V.O.L.K) getragen und kann erhebliche Möglichkeiten generieren.

Doch was bedeutet das nun für die Gemeinde? Zunächst ist es notwendig, in das Verfahren einzusteigen, denn die Richtlinien des V.O.L.K besagen, dass nur im Verfahren eine Prüfung der Förderwürdigkeit möglich ist.

Das ist – natürlich – zunächst einmal unverbindlich und ergebnisoffen. Wer mich kennt, meine Damen und Herren, weiß, dass ich alles auch nur Erdenkliche tun werde, damit die Gemeinde Bissendorf in den vollen Genuss der Förderung kommt. Es ist vieles möglich, wenn man nur will.

Was wir heute aber schon wissen, ist, dass die Mandate Meinker, Henkelmann und Heckmann bereits in die Förderkategorie 1A eingestuft worden sind. Weitere grundsätzlich förderwürdige Mandate werden in den kommenden 18 Monaten auf den jeweiligen Sanierungsbedarf überprüft. Dabei bin ich sehr zuversichtlich, dass wir in der zweiten Jahreshälfte 2011 klare Ergebnisse vorliegen haben und aus dem Gröbsten heraus sein werden. Dabei ist zu beachten, dass selbstverständlich auch Neuanschaffungen von der Förderung erfasst werden.

Natürlich brauchen die Gemeinde und das V.O.L.K. für das Gelingen dieses Vorhabens Ihre tatkräftige Unterstützung. Nur so kann gewährleistet werden, dass die komplexen Fragestellungen beantwortet werden und alle Belange einer Grundsanierung berührt werden. Eine direkte Beteiligung der Bevölkerung ist grundlegender Bestandteil der Förderrichtlinien. In den nächsten Monaten werden ich Sie regelmäßig über den Stand des Verfahrens informieren. Ich wünsche Ihnen und uns ein gutes Gelingen.

 

Mit freundlichen Grüssen

Unterschrift

 

BI „Schönes Natbergen“