Öffentliche Auslegung der geplanten Änderung des Flächennutzungsplanes voraussichtlich vom 11. April an

Öffentliche Auslegung der geplanten Änderung des Flächennutzungsplanes voraussichtlich vom 11. April an

 

Öffentliche Auslegung der geplanten Änderung des Flächennutzungsplanes voraussichtlich vom 11. April bis zum 10. Mai 2011

 

Mit dieser Entscheidung steht zugleich die Frist für Eingaben der Bevölkerung fest. Für die Dauer der Auslegung, und nur während dieser Zeit (4 Wochen), haben alle, die sich von dieser Planung betroffen fühlen (also nicht nur direkte Anlieger, die aber besonders), das Recht, Einwände zu erheben.

Diese Einwände können sich auf die Verschlechterung des Wohnumfeldes, auf eine Wertminderung von Grundstücken und Bauten, auf die Beeinträchtigung der Umwelt, Naherholung, Natur- und Landschaftserlebnis, Lärm- und Verkehrssteigerung, auf die Ausübung von beruflichen Tätigkeiten und Hobbys, aber auch auf eine ungenügende Planung, auf Unstimmigkeiten z.B. mit Baugebietsplanung, Regionalplanung, Unvereinbarkeit mit Boden-, Wasser- und Klimaschutz, oder auf Unstimmigkeiten zu Aussagen aus Politik und Verwaltung beziehen. Alles ist möglich.

Und alles ist nötig. Denn nur, was innerhalb dieser vier Wochen vorgebracht wird, wird im späteren Verfahren berücksichtigt.

Wir bitten Sie deshalb, Ihre Einwände gegen diese Änderung des Flächennutzungsplanes jetzt bei der Gemeinde vorzubringen. Einen Mustereinspruch finden sie demnächst hier.

Es geht um Flächen in Natbergen, Eistrup und Bissendorf, wobei es insbesondere um die Natberger Fläche (29.1) heftigen Widerstand gibt. Aufgrund dieses Widerstandes ist diese Fläche zwar um die Hälfte verkleinert worden, was jedoch die Zersiedelung und die Diskrepanzen zur Raumordnung keineswegs mindert. Außerdem gibt es konkrete Hinweise für eine anschließende Überplanung der Restflächen.

Es ist nicht sicher, ob Ihre Einwände das abwenden können, es ist aber sicher, dass ohne Ihre Einwände überhaupt kein Abwenden stattfinden kann.

 


Flugblatt der BI vom 28. März 2011
Flugblatt der BI vom 28. März 2011