Bürgereinwände gegen Flächennutzungsplan nur bis 19. August möglich

45. Änderung des Flächennutzungsplans liegt aus

Bürgereinwände bis zum 19. August einreichen!

Wir hatten schon häufiger darauf hingewiesen, dass wir den Eindruck haben, dass die Befürworter der gewerblichen Nutzung des Natberger Felds die öffentliche Diskussion darüber nicht so gerne führen. So auch jetzt wieder mal. Mitten in den Sommerferien und weitgehend unbeachtet von der Öffentlichkeit legt die Gemeinde Bissendorf ihre Pläne zur 45. Änderung des Flächennutzungsplanes - Natberger Feld - aus. Die Auslegung folgt den gesetzlich vorgeschriebenen Mindestanforderungen bis einschl. 19. August 2019. Die Unterlagen sind (nicht ganz einfach) auch im Netz zu finden. Einen Hinweis unter "Aktuelles" oder "Bekanntmachungen" gibt es allerdings nicht, man muss schon wissen, wo man suchen muss.

Verbunden mit diesem Auslegung ist das Recht der Bürger, Einwände und Anmerkungen zu formulieren. Bürgereinwände, die innerhalb dieser Frist eingehen, müssen von der Gemeinde berücksichtigt und im späteren Verfahren abgewogen werden. Was im Umkehrschluss heißt, Einwände, die später eingehen, müssen das nicht.

Daher rufen wir alle auf, die Anmerkungen und Einwände zur gewerblichen Nutzung des Natberger Felds haben, ihre Bedenken zu formulieren (am Besten schriftlich) und bis zum 19. August an die Gemeinde Bissendorf zu schicken (am Besten per Einschreiben oder persönlich gegen Eingangsbestätigung).

Unsere oben formulierte Vermutung, dass Bürgereinwände nicht gerne gesehen werden, sehen wir auch darin bestätigt, dass diejenigen, die 2011 gegen die 29. Änderung des Flächennutzungsplanes Einwände gegen die Umnutzung der Fläche 29.1 (Natberger Feld) formuliert hatten, keine Benachrichtigung über das aktuelle Änderungsverfahren bekommen haben, obwohl sich die Änderungen teilweise überlagern. Die Adressen liegen ja vor, es wäre ein Leichtes gewesen, alle damaligen Einwänder darüber zu informieren, dass sich da was ändert. Da hätte man sogar den Eindruck ernst gemeinter Bürgerbeteiligung bekommen können. Oder ein Hinweis an uns, der Bürgerinitiative, die sich eigentlich nur wegen den Gewerbeplänen im Natberger Feld gegründet hat, also sozusagen "natürlicher" Ansprechpartner für die Planungen ist. Fehlanzeige. Stattdessen: Möglichst knappe Auslegung während der Urlaubszeit mit möglichst kleiner Darstellung der Pläne.

Beim Verfahren über die 380-KV-Leitungstrasse hat die Gemeinde Bissendorf sehr gerne die 380-KV-Bürgerinitiative informiert. Bei dem 380-KV-Thema zeigt die Gemeinde was an Bürgerbeteiligung alles so möglich ist. Geht also!

Zur Erinnerung, die damaligen Einwände gegen die 29. Änderung des Flächennutzungsplanes und deren Abwägungen durch die Gemeinde findet Ihr / finden Sie hier

Planzeichnung der 29. und 45. Nutzungsplanänderungen
Geltungsbereiche der 45. Änderung und der Änderung 29.1 des Flächennutzungsplanes Bissendorf
Startseite der Bissendorfer Homepage (8.8.2019) mit Hinweis auf die 380-KV-BI, aber ohne Hinweis auf die Auslegung der Flächennutzungsplanänderung, auf die damit verbundene Bürgerbeteiligung und auf einzuhaltene Fristen
Startseite der Bissendorfer Homepage (8.8.2019) mit Hinweis auf die 380-KV-BI, aber ohne Hinweis auf die Auslegung der Flächennutzungsplanänderung, auf die damit verbundene Bürgerbeteiligung und auf einzuhaltene Fristen

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Kommentare: 1
  • #1

    Gert H. (Donnerstag, 08 August 2019 09:10)

    auf dem bild sind grosse teile der plaene identisch. warum wird ein teilbereich von 29.1 jetzt neu ueberplant? wuerde es nicht ausreichen nur die neuen flaechen umzunutzen? warum die ueberlappenden auch?