Verhandlung vor dem Verwaltungsgericht Osnabrück

Niedersächsische Landgesellschaft zieht Klage zurück

Vor dem Verwaltungsgericht Osnabrück fand am 18. April 2023 eine mündliche Verhandlung darüber statt, ob die Niedersächsische Landgesellschaft (LNG) als Eigentümerin eines Baudenkmals auf der ehemaligen Hofstelle Große Ostandarp in Natbergen dieses Denkmal erhalten muss oder abreißen darf.

Laut LNG war das Dach des Gebäudes aufgrund von Baufälligkeit eingestürzt. Das Gebäude sei nicht mehr zu erhalten und daher komplett abzureißen. Diese Argumentation wurde von der Denkmalpflege nicht geteilt, sie versagte die Abrissgenehmigung und forderte den Erhalt des Gebäudes. Die NLG klagte dagegen.

In einem Eilantrag hatte die NLG derweil vorläufigen Rechtsschutz für den Abriss des Gebäudes beantragt, u.a. beim Oberverwaltungsgericht in Lüneburg, war damit aber nicht durchgekommen. Am Dienstag fand nun die Verhandlung in der Hauptsache statt.

Das Gericht beschäftigte sich genauer mit der Frage, ob das Gebäude tatsächlich aufgrund seiner Baufälligkeit eingestürzt sei, oder ob es dafür andere Gründe gab. Dabei hatte sich das Gericht erfolgreich darum bemüht, Zeugen des Einsturzes ausfindig zu machen. Diese Zeugen bestätigten die Baufälligkeit nicht. Im Gegenteil, der Einsturz sei durch einen großen Bagger bewirkt worden, der dort eingesetzt worden war, um andere Gebäudeteile der Hofstelle abzureißen.

Damit hatte sich die NLG-Argumentation als falsch herausgestellt. Die NLG zog ihre Klage zurück, muss das Gebäude erhalten und die Kosten tragen. (Hier die Pressemitteilung des Verwaltungsgerichts)

Abbrucharbeiten auf dem Hof Große Ostendarp in Natbergen
Abbrucharbeiten auf dem Hof Große Ostendarp in Natbergen

Auch wenn jetzt klar ist, dass das Gebäude erhalten werden muss, machen uns doch einige Aspekte nachdenklich:

  1. Die ganze Sache riecht schon sehr fischig. Die LNG schützt Baufälligkeit vor und hofft, dass niemand gesehen hat, dass ein Abrissbagger am Werke war. Als aber vor Gericht Zeugen aussagen, nimmt sie die Klage einfach wieder zurück. Man kann's ja mal versuchen. Als Richter würde ich mich verarscht fühlen. Aber das geschieht Richtern wahrscheinlich häufiger.
  2. Dieses Taktieren der NLG, um Gerichtsentscheidungen in ihrem Sinne und zu ihrem Vorteil zu erlangen, macht uns misstrauisch, was Gerichtsentscheidungen angeht, die nicht in ihrem Sinne sind.
    Wie wir bereits dargestellt haben, halten wir die schwarze Plane, die das Gebäude angeblich schützen soll, für das genaue Gegenteil: ein Verfallbeschleuniger. Weil die dort angesammelte Feuchtigkeit nun nicht mehr verdunsten kann, kommt es zu einer weiteren und beschleunigten Schädigung des Gebäudes.
  3. Die NLG ist eine sehr, sehr, sehr mächtige und sehr reiche Institution. Es ist gut, dass ein kleines Verwaltungsgericht darauf pocht, dass auch mächtige und reiche Institutionen Gesetze einhalten müssen. Das nennt man Rechtsstaat. Doch wenn man sich die beiden ersten Punkte dieser Liste anschaut, ist zu befürchten, dass die NLG weiterhin ziemlich robust vorgehen wird und die kleinen und großen Gerichte sich dann daran abarbeiten dürfen. Letztendlich haben wir noch Glück gehabt, dass das Gebäude nicht komplett abgerissen worden war. Vermutlich hätte die NLG die dann fällige Strafe aus der Portokasse gezahlt.

Wir hatten die Denkmalpflege darüber informiert, dass die schwarze Plane nicht gut für den Erhalt des Baudenkmals ist , aber leider keine Antwort bekommen. Es ist daher wahrscheinlich, dass dieses Gerichtsurteil ein Pyrrhussieg für die Denkmalpflege war und sich die Gerichte noch weitere Male damit beschäftigen müssen.

Wenn es dann noch nicht zu spät sein sollte.

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