Änderung der Regionalplanung

Der Landkreis will Regeln zugunsten Gewerbeansiedlung ändern

Leider ist es nichts Neues, dass der Landkreis Osnabrück bei Auseinandersetzungen um Gewerbeansiedlungen Position für die Ansiedlung bezieht. Teilweise auch sehr deutlich und nicht gerade feinfühlig, wie wir selbst leidvoll feststellen durften.

Die Hoffnungen, dass sich das unter einer grünen Landrätin ändert, erfüllen sich leider nicht. Eher im Gegenteil: Der Landkreis streicht in seinem Entwurf für die aktuelle Änderung des Regionalen Raumordnungsprogramms (RROP) das "Vorranggebiet für Freiraumfunktionen" für die Flächen des B-Plans Nr. 150 "Natberger Feld" und für die angrenzende Fläche 29.1 aus der 45. Änderung des Bissendorfer Flächennutzungsplanes.

Somit werden 23 Hektar aus der Freiraumbindung genommen.

Ausschnitt aus dem Entwurf für die aktuelle Fortschreibung des Regionalen Raumordnungsprogramms des Landkreises Osnabrück. Doppelt gestrichelt markiert: Das Natberger Feld.
Ausschnitt aus dem Entwurf für die aktuelle Fortschreibung des Regionalen Raumordnungsprogramms des Landkreises Osnabrück. Doppelt gestrichelt markiert: Das Natberger Feld.
Ausschnitt aus dem derzeit geltenden RROP mit Vorranggebiet Freiraumfunktionen, auf dem unsere Klage gegen das Zielabweichungsverfahren beruht.
Ausschnitt aus dem derzeit geltenden RROP mit Vorranggebiet Freiraumfunktionen, auf dem unsere Klage gegen das Zielabweichungsverfahren beruht.

Problematisch ist diese Änderung nicht nur, weil sie entgegen vielfachen Beteuerungen aus der Politik den weiteren Flächenfraß unterstützt, problematisch ist sie vor allem, weil derzeit eine Klage gegen den Landkreis läuft, weil die Änderung des Flächennutzungsplanes und die Genehmigung des Gewerbegebietes "Natberger Feld" gegen das RROP verstößt, das in diesem Bereich die "Vorranggebiet für Freiraumfunktionen" vorsieht.

Wenn der Landkreis nun mitten im Verfahren die Regionale Raumplanung ändert, könnte diese Klage ins Leere laufen.

Andererseits zeigt sie geplante Änderung auch, dass der Landkreis nicht die Rechtsprechung abwarten, sondern schon mal Fakten schaffen will. Eine Haltung, die wir bei der Gemeinde Bissendorf ebenfalls feststellen durften und über die wir nicht glücklich sind.

Die Änderung des RROP liegt derzeit öffentlich aus, um Stellungnahmen von Bürgern zu ermöglichen. Wir empfehlen Einwände ausdrücklich.

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Kommentare: 2
  • #1

    ... (Mittwoch, 07 Juni 2023 09:40)

    Die Bauleitplanung folgt der Regionalplanung. So ist das im Gesetz vorgegeben.
    Hier läuft es umgekehrt!

  • #2

    Schleibaum, Hans-Dieter (Mittwoch, 12 Juli 2023 10:34)

    Es wäre vielleicht auch interessant zu erfahren wie das Bundesverwaltungsgericht über die Berufung entschieden hat.