So schnell kann das gehen

So schnell kann das gehen

 

So schnell kann das gehen

 

Am 1. März hatte Bürgermeister Guido Halfter noch energisch den Vorwürfen widersprochen, der Landkreis Osnabrück sei nicht objektiv. Seit gestern wissen wir es besser.

Am Abend des 8. März wurde der Bissendorfer Gemeinderat von den Herren Dr. Wilkens und Bruns vom Landkreis darüber informiert, dass der Landkreis Osnabrück die Ablehnung der Stadt Osnabrück zur Zielabweichung des Regionalen Raumordnungsplans als nicht relevant betrachtet. Die Herren begründeten ihre Meinung damit, dass die Stadt in der Angelegenheit nicht fachlich betroffen sei und der Landkreis daher ihr Einverständnis zur Zielabweichung gar nicht brauche. Die Stadt sei zwar als Nachbargemeinde beteiligt und könne Einwände zur Planung machen, dies hindere aber die Zielabweichung nicht.

Diese Behauptung ist falsch. Denn in der Raumordnungsplanung sind die strittigen Flächen als „Erholungs- und Freiraum“ gekennzeichnet. Diese Freiraumfunktionen gelten zwar auch für Bissendorfer, aber in erster Linie für Osnabrücker Bürger. Das heißt: Im Rahmen der Regionalplanung haben sich Bissendorf und Osnabrück auf eine gegenseitige Nutzung der Flächen in Natbergen als Freiraumflächen geeinigt. Beide Kommunen sind daher sosehr „fachlich Betroffene“, dass eine noch engere Betroffenheit kaum noch vorstellbar ist. Außerdem nimmt die Stadt Osnabrück in ihrer Stellungnahme diese fachliche Betroffenheit für sich ausdrücklich in Anspruch.

Aber, obwohl die Position des Landkreises offenkundig unhaltbar ist, bringt sie ihm enorme Vorteile. Denn auf der Basis dieser Behauptung kann der Landkreis der Bissendorfer Flächennutzungsplanänderung zustimmen. Daraufhin kann sofort ein Bebauungsplan folgen, dem dann wiederum die konkrete Ansiedlung von Gewerbebetrieben folgt. Wenn dann aufgrund von Eingaben und Klagen festgestellt wird, dass die Stadt Osnabrück doch fachlich Beteiligte gewesen ist, und dass das Zielabweichnungsverfahren unrechtmäßig erfolgte, dann haben wir eben Pech gehabt. Abgerissen würden die Bauten jedenfalls nicht wieder, denn sie würden ja während der kurzen Zeit entstehen, in der der Landkreis eine Rechtmäßigkeit der Bebauung konstruiert hat und bevor die Rechtsprechung diese konstruierte Rechtmäßigkeit wieder einkassieren kann.

Indizien dafür, dass der Landkreis bestrebt ist, eilig Fakten zu schaffen, gibt es in der Tat.

Der Landkreis wird zum 14. März einen formellen Bescheid über die Erlaubnis einer Zielabweichung der Gemeinde zustellen. Am 15. März kann der Planungsausschuss der Gemeinde den Entwurf des Flächennutzungsplans beschließen und am 31. März der Rat. Der Plan wird dann vier Wochen für die Bürger ausgelegt (über Ostern) und kann anschließend verabschiedet werden.

Genau dieses Spiel haben wir Bissendorfer damals beim Gewerbegebiet „An der Autobahn“ schon einmal erlebt. Auch dort war eine Änderung der Raumordnung erfolgt, die sich nachträglich als unrechtmäßig herausgestellt hatte, was aber auf das dann schon bestehende Gewerbegebiet keinen Einfluss mehr hatte. Wenn diese Strategie nun ein zweites Mal über uns kommen soll, kann von „Objektivität“ nun wirklich keine Rede mehr sein. Vielmehr bezeichnen wir ein solches Vorgehen als „Vorsatz“.

Leider ist die Stimme des Bürgers bei solchen Planungen eine geringe. Zurzeit könnte zwar die Stadt Osnabrück als Trägerin öffentlicher Belange ihre Abweisung beklagen, Eingaben von Bürgern sind lediglich in der kurzen Frist der Auslegung (4 Wochen) möglich. Wir weisen jetzt schon darauf hin, diese Einspruchsmöglichkeiten umfassend zu nutzen.

Aber warum peitscht der Landkreis das Vorhaben ohne Gnade und ohne Rücksicht auf Proteste durch? Warum nehmen die Herren das Risiko auf sich, die nachbarschaftlichen Beziehungen zwischen Stadt und Landkreis zu zerstören? Warum stellen sie sich taub für fachliche Argumente, die gegen das Projekt sprechen, und weichen auf formale Umwege aus? Zumal diese Umwege noch dazu rechtlich nicht unbedingt stark belastbar sind?

Wer oder was steckt dahinter?