Bürgereinwände gegen den B-Plan Nr. 150 schreiben!

Einwände bis zur Ratssitzung am 12. Dezember formulieren!

Auf der letzten Bauausschusssitzung am 28.11. wurde mitgeteilt, dass der B-Plan Nr. 150 „Natberger Feld“ vom 1. Oktober bis zum 1. November 2019 öffentlich ausgelegen habe und dass während der Zeit keine Bürgereinwände eingegangen seien. Daher solle der Plan am 12.12. vom Rat als Satzung beschlossen werden.

Das hat uns überrascht, denn leider haben wir die Ankündigung der Auslegung nicht mitbekommen. Die Angelegenheit ist an uns vorbeigegangen. Ob das nun Kalkül der Verwaltung war oder ob wir ganz einfach gepennt haben, sei dahingestellt.

Allerdings ist es fast schon Tradition, dass die Gemeinde nur im rechtlich vorgegebenen Minimum auf die Bürgerbeteiligung beim Natberger Feld hinweist. Wir berichteten mehrmals darüber.

Wahrscheinlich wurde diesmal der gesetzliche Rahmen sogar unterschritten. Denn nach § 4a Abs.4 BauGB müssen Unterlagen zur Bauleitplanung auch im Internet veröffentlicht werden. Das Gesetz präzisiert, dass die Unterlagen über ein zentrales Internetportal des Landes zugänglich gemacht werden müssen. Das scheint nicht erfolgt zu sein.

Die Gemeinde Bissendorf ist darauf aufmerksam gemacht und ein zweites Bürgerbeteiligungsverfahren gefordert worden. Ob das tatsächlich erfolgt, ist jedoch unsicher.

Wichtig ist daher, dass betroffene Bürger trotzdem ihre Einwände gegen den B-Plan Nr. 150 formulieren und bei der Gemeinde Bissendorf einreichen, auch wenn die offizielle Frist bereits abgelaufen ist. Denn bis zur Ratssitzung am 12. Dezember hat der Rat die Möglichkeit - eigentlich sogar die Pflicht -, diese einzubeziehen.

Vor allem diejenigen, die einen Einwand gegen die Flächennutzungsplanänderung geschrieben haben, können ihren Einwand auch für den Bebauungsplan geltend machen. Es reicht, die Gemeinde darauf aufmerksam zu machen.

 

Unten sehen Sie die Einwände, die zur 45. Änderung des Flächennutzungsplanes bei der Gemeinde eingegangen und abgewogen worden sind.

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Abwägung nach Themen
Abwägung der Bürgereinwände zur 45. Änderung des Flächennutzungsplanes nach Themen sortiert
2019_097_12_Abwaegungsvorschlaege_Oeffen
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Abwägung nach Einwendern
Abwägung der Bürgereinwände zur 45. Änderung des Flächennutzungsplanes nach Einwändern sortiert
2019_097_13_Abwaegungsvorschlaege_Oeffen
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Alle weiteren notwendigen Unterlagen finden Sie auch hier.

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