kurzer Bericht der OVG-Verhandlung am 10.2.22

Normenkontrollantrag wird abgelehnt

Bebauungsplan bleibt gültig

Heute, am 10. Februar 2022 hatte sich der 1. Senat des Oberverwaltungsgerichts in Lüneburg mit unserem Normenkontrollantrag beschäftigt. Es ging darum, ob der B-Plan Nr. 150 "Natberger Feld" rechtmäßig zustande gekommen und daher gültig ist, oder nicht.

Gegen den Plan hatten zwei betroffene Anwohner geklagt. In einem ersten Schritt wurde geklärt, ob sie auch klageberechtigt sind, was die Gemeindevertretung bestritt. Das Deutsche Rechtssystem ist da sehr restriktiv: Wer nicht betroffen ist, ist auch nicht klageberechtigt. In diesem Fall waren beide berechtigt.

Dann wurde sehr ausführlich die Frage erörtert, ob die Gemeinde Bissendorf ordnungsgemäß auf die öffentliche Auslegung der Planunterlagen hingewiesen hat. Denn während der Auslegung vom 1. Oktober bis zum 1. November 2019 sind keinerlei (!) Bürgereinwände eingegangen. Was vor dem Hintergrund der heftigen Auseinandersetzungen um das Natberger Feld unverständlich ist.

Das Gericht glaubte den umfangreichen Beteuerungen der Gemeindevertreter, dass sie alles richtig gemacht haben.

Bei der Frage der geplanten Lärmbelastung  konnte das Gericht keine unzumutbare Belastung feststellen. Der vorsitzende Richter Lenz stellte aber die Frage, ob die Planung denn wirklich bis zum gesetzlichen Höchstmaß ausgereizt werden müsse. Damit würde man der betroffenen Bevölkerung doch sehr viel zumuten?

Antwort der Gemeindevertreter: Wenn man schon ein neues Gewerbegebiet plant, dann muss sich das auch lohnen. So lange die Grenzwerte nicht überschritten werden, sei doch alles okay. Auf unsere Gegenrede: "Nicht alles, was rechtlich zulässig ist, ist richtig", ließ sich das Gericht leider nicht ein. Was im Umkehrschluss heißt: Alles, was nicht verboten ist, ist erlaubt!

Mir unseren beiden Hauptargumenten drangen wir leider überhaupt nicht durch:

  1. Das fehlerhafte Zielabweichungsverfahren. Hier stellte sich das Gericht auf dem Standpunkt, dass wir nicht klageberechtigt seien.
    Was ein harten Standpunkt ist. Denn wir sind zwar Betroffene dieses Verfahrens, können und dürfen uns aber nicht dagegen zur Wehr setzen. Darüber müssen wir noch einmal intensiv nachdenken.
  2. Die mangelhafte Bürgerbeteiligung. Bereits im Jahr 2013 hatte es Bürgereinwände gegen den B-Plan Nr. 150 gegeben. Die Planung war damals aber nicht weiter verfolgt und erst 2019 wieder aufgegriffen worden. Doch die damaligen Bürgereinwände sind bei der Wiederaufnahme vergessen und daher auch nicht ordnungsgemäß abgewogen wurden.
    Das Gericht sah darin aber keinen Fehler, da 2019 eine neue Bürgerbeteiligung stattgefunden hatte, und weil 2013 keine davon substantiell unterschiedlichen Argumente vorgetragen worden waren. Alles, was damals vorgetragen wurde, ist später ebenfalls auf den Tisch gekommen. Daher seien die frühen Einwände zu vernachlässigen.

Die einzige Kritik, die das Gericht an der Planung hatte, war die im B-Plan eingeräumte Möglichkeit, dass Büro- und Verwaltungsgebäude höher sein dürften als der Rest der Bebauung. Es sei nicht zulässig, unterschiedliche Höhen nach Nutzungsarten zu vergeben.

Insgesamt sind wir sehr enttäuscht. Das Gericht hat sich nicht mit der Frage auseinandergesetzt, ob die Planung sinnvoll und angemessen ist. Es hat sich eigentlich überhaupt nicht mit den Konflikten um das Natberger Feld befasst. Es hat lediglich die Frage abgearbeitet, ob die Gemeinde Bissendorf sich an die gesetzlich vorgegebenen Regeln gehalten hat.

Besonders offenkundig wurde dies bei der Erörterung, ob die Gemeinde auf die Auslegung der Unterlagen ordnungsgemäß hingewisen hat. Sowohl Bürgermeister Halfter, als auch sein Stellvertreter, Herr Nagel, sowie der Bissendorfer Verwaltungsangestellte Herr Hülsmann betonten, dass sie erstaunt gewesen seien, dass überhaupt keine Bürgereinwände eingegangen seien, und sie daher nochmals besonders auf die ordnungsgemäße Durchführung der Ankündigung geachtet hätten.

Auf die Idee, einfach mal bei uns nachzufragen, ob es denn wirklich keine Einwände gebe, ist keiner von ihnen gekommen.

In drei Wochen kommt die Urteilsbegründung, dann wollen wir sehen, wie wir damit umgehen.



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Kommentare: 2
  • #1

    Martina Kriger (Dienstag, 01 März 2022 07:50)

    Diese und zahlreich andere Auseinandersetzungen zwischen Bürgerbewegungen und Kommunen zeigen einmal mehr auf, dass die Hintertüren markant genutzt werden, um durchzusetzen, was durchgesetzt werden soll. Die Aussagen: Was nicht verboten ist, ist erlaubt - trifft es exzellent.

    Es fällt mir sehr schwer, bei diesen Geschehnissen sachlich zu bleiben. Denn solcherart Taten sind in meinen Augen mehr als die Diskussion, ob Gewerbe nötig ist und die Lebensqualität der Anwohner untergeordnet zu sehen ist.

    Es ist die immer wiederkehrende Problematik, das Menschen in ihrem wahrhaftigen Ansinnen ignoriert werden. Es wirkt aussichtslos. Doch bin ich überzeugt, dass es nicht aussichtslos ist.

    Am Wochenende hörte ich die Rede eines Rechtswissenschaftlers. Darin ging es um VISIONEN und dass stets dort die Kraft gehalten wird, wo die VISIONEN eine größere Kraft haben.

    Unser Ziel - das Ziel der Menschen in Natbergen und Eistrup - ist die VISION, die wunderbare Ruhe und Stille, die eine Natur zu geben in der Lage ist, zu erhalten. Längst greifen die Belastungen allzu stark in die Lebensqualität der Anwohner. Wenn das minimiert wird, liegt es für mich auf der Hand, hier wird nicht zum Wohle aller entschieden, sondern zu Wohle weniger.

    LASST UNS WEITERMACHEN. Ich weiß nicht wie. Doch weiß ich, nachlassen ist nicht der Weg, der jetzt beginnt - in diesem Thema, wie in vielen anderen.

    Ich bin nicht entsetzt - ich bin realistisch.
    Ich bin nicht hoffnungslos. Ich sehe die Zeit solcher Machenschaften als beendet.

    Martina Kriger



  • #2

    Pferdinant (Sonntag, 06 März 2022 21:07)

    Geld gewinnt immer.
    Wenn nicht dann gewinnt immer die Macht.
    Woobei nicht selten beides eins ist.
    Eigentlich sogar fast immer.
    Umgekehrt betrachtet: Wer weder Geld noch Macht hat verliert immer!